PRÜFUNG MIT SACHVERSTAND - KRANTECHNIK AUS LEIDENSCHAFT
Rey KRANTECHNIK GmbH

HINWEIS ZUR DGUV VORSCHRIFT 3 PRÜFUNG

Hinweis zur DGUV Vorschrift 3:
Da wir bei Anfragen zur DGUV Vorschrift 52 Prüfung (UVV Prüfung Krane ehemals BGV D6) generell die DGUV Vorschrift 3 Prüfung mit anbieten, werde ich sehr oft gefragt warum und ob das sein muß.

Daher möchte Ich Ihnen, diese Information nun auch online zur Verfügung stellen.

Krane und Hebezeuge müssen entsprechend §14 (4) Nr.3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetsSichV) bzw. § 26 der Unfallverhütungsvorschriften Krane DGUV 52 (ehemals BGD D6) mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person bzw. durch einen Prüfsachverständigen geprüft werden. Dazu ist aber zu beachten, dass in der DGUV Vorschrift 3 geforderten Prüffristen in bestimmten Zeitabständen durch diese Prüfungen nicht abgedeckt werden.

Der Arbeitgeber hat zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt einer Elektrofachkraft. Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Hierzu werden verschiedene „Normen“, Regeln der Technik“, Betriebssicherheitsverordnung“, die DGUV Vorschrift 3 und Teile der VDE herangezogen.